Die Brandschutzordnung regelt und organisiert den Ernstfall
Eine Brandschutzordnung (nach DIN 14096) regelt das Verhalten von Personen im Brandfall und legt Maßnahmen fest, die bei der Brandverhütung helfen. Sie besteht aus den drei Teilen A, B und C.
Je nach Anforderung oder Auflagen eines Baugenehmigungsverfahrens kann die Brandschutzordnung um ein Räumungskonzept erweitert werden. Sie richtet sich immer an die jeweiligen Brandgefahren beziehungsweise an die unterschiedlichen Bedingungen im Gebäude. Daher muss sie stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden und soll mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person (z.B. dem Brandschutzbeauftragten) geprüft werden.
Die Abschnitte der Brandschutzordnung im Überblick – Teil A
Teil A einer Brandschutzordnung richtet sich an alle Menschen und Personen die sich im Gebäude aufhalten, also an Arbeitnehmer, Besucher, Bewohner und auch Handwerker etc.
Klassisch wird Teil A als Aushang dargestellt und umfasst übliche Verhaltensregeln:
1. Ruhe bewahren
2. Brand melden (Notruf 112)
3. In Sicherheit bringen (Symbole beachten)
4. Löschversuche unternehmen (Symbole beachten)
Teil B
Teil B einer Brandschutzordnung (nach DIN 14096) richtet sich an alle Menschen und Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten (z.B. Arbeitnehmer). Der zweite Teil enthält Regeln die in verschiedenen Kapiteln erläutert werden.
Die Gliederung einer Brandschutzordnung Teil B ist:
1. Brandverhütung
2. Brand- und Rauchausbreitung
3. Flucht- und Rettungswege
4. Melde- und Löscheinrichtungen
5. Verhalten im Brandfall
6. Brandmeldung
7. Alarmsignale und Anweisungen
8. In Sicherheit bringen
9. Löschversuche unternehmen
10. Besondere Verhaltensregeln.
Teil C
Der dritte Teil einer Brandschutzordnung richtet sich an alle Beschäftigten, die besondere Aufgaben im Brandschutz übernehmen (z.B. Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragte).
Teil C regelt vorbeugende brandschutztechnische Maßnahmen und teilt den verantwortlichen Personen feste Aufgabe zu.
Die Gliederung einer Brandschutzordnung Teil C ist:
1. Brandverhütung
2. Meldung und Alarmierung
3. Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
4. Löschmaßnahmen
5. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
6. Nachsorge.
Wir empfehlen Teil A, B und C ausgedruckt an die Belegschaft zu übergeben und dies zu dokumentieren. Abschließend sollte die Unterweisung nach Vorgaben § 12 ArbSchG wiederholt werden.