Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen

Wartung bezeichnet Maßnahmen zur vorbeugenden Instandhaltung, insbesondere bei Produktionsanlagen. Regelmäßige Pflege wie Reinigen, Justieren oder Abschmieren wird unter diesem Begriff zusammengefasst. Technische Regeln oder Herstellerangaben dienen dabei als Orientierung. Charakteristisch für die Wartung ist ihre Regelmäßigkeit mit dem Ziel, die Lebensdauer einer Maschine oder eines anderen Gegenstands zu verlängern. Durch die Durchführung von Fachpersonal wird zudem ein geringerer Verschleiß der Teile gewährleistet.

Wartung von Brandschutzeinrichtungen und -Anlagen

Zu den brandschutztechnischen Einrichtungen, für die Sie regelmäßige Wartung einplanen müssen, zählen:

  • Brand- und Feuerschutztüren
  • Feuerlöscher
  • Wandhydranten
  • Brandschutzklappen für Lüftungsanlagen
  • RWA-Anlagen/NRA-Anlagen
  • Brandmeldeanlagen
  • Alarmierungsanlagen
  • Sprinkleranlagen
  • Gaslöschanlagen
  • Blitzschutzanlagen

Eine regelmäßig durchgeführte Wartung ist von entscheidender Bedeutung, da sie die Voraussetzung für die Gewährung der Gewährleistung darstellt. Nur Maschinen, die regelmäßig gewartet werden, wie beispielsweise Löschanlagen, werden innerhalb des Gewährleistungszeitraums kostenfrei instand gesetzt.

Ein weiterer Vorteil für Ihr Unternehmen ist die Sicherstellung der reibungslosen Betriebsbereitschaft der Löschanlagen. Während der Wartung ist eine kurzfristige Aussetzung der Betriebsbereitschaft jedoch unvermeidbar. Deshalb sollte die Wartungszeit möglichst kurz gehalten werden. Dies kann durch häufigere, kleinere Wartungen realisiert werden. Wenn eine Löschanlage aus mehreren Bereichen besteht, ist es empfehlenswert, die Anlagenbereiche nacheinander außer Betrieb zu setzen.

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