Brandschutzordnungen

Brandschutzordnungen

Die Brandschutzordnung regelt und organisiert den Ernstfall

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 regelt das Verhalten von Personen im Brandfall und legt Maßnahmen fest, die bei der Brandverhütung helfen. Sie besteht aus drei Teilen, nämlich aus Teil A, B und C.
Je nach Anforderung oder Auflagen eines Baugenehmigungsverfahrens kann die Brandschutzordnung um ein Räumungskonzept erweitert werden. Sie richtet sich immer an die jeweiligen Brandgefahren beziehungsweise an die unterschiedlichen Bedingungen im Gebäude, daher muss sie stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden und soll mindestens alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person, zum Beispiel Brandschutzbeauftragte, geprüft werden.

Die Abschnitte der Brandschutzordnung
im Überblick – Teil A

Teil A einer Brandschutzordnung richtet sich an alle Menschen und Personen die sich im Gebäude aufhalten, also an Arbeitnehmer, Besucher, Bewohner und auch Handwerker die sich nur kurzzeitig im Objekt aufhalten.
Klassisch wird Teil A als Aushang dargestellt und umfasst übliche Verhaltensregeln:

1. Ruhe bewahren
2. Brand melden (Notruf 112)
3. In Sicherheit bringen (Symbole beachten)
4. Löschversuche unternehmen (Symbole beachten)

Teil B

Teil B einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 richtet sich an alle Menschen und Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten, also an Arbeitnehmer.
Der zweite Teil enthält Regeln die in verschiedenen Kapiteln erläutert werden. Die übliche Gliederung einer Brandschutzordnung Teil B ist:

1. Brandverhütung
2. Brand- und Rauchausbreitung
3. Flucht- und Rettungswege
4. Melde- und Löscheinrichtungen
5. Verhalten im Brandfall
6. Brandmeldung
7. Alarmsignale und Anweisungen
8. In Sicherheit bringen
9. Löschversuche unternehmen
10. Besondere Verhaltensregeln.

Teil C

Der dritte Teil einer Brandschutzordnung richtet sich an alle Beschäftigte die besondere Aufgaben im Brandschutz übernehmen, wie zum Beispiel Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragte .
Teil C regelt vorbeugende brandschutztechnische Maßnahmen und teilt den verantwortlichen Personen feste Aufgabe zu. Die übliche Gliederung einer Brandschutzordnung Teil C ist:

1. Brandverhütung
2. Meldung und Alarmierung
3. Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und Sachwerte
4. Löschmaßnahmen
5. Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
6. Nachsorge.
Wir empfehlen diesen Teile, also A ,B und C ausgedruckt an die Belegschaft zu übergeben und dies zu dokumentieren. Abschließend sollte die Unterweisung nach Vorgaben § 12 ArbSchG wiederholt werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren