Die Brandschutzbegehung zur Überprüfung aller Arbeitsschutzmaßnahmen

Betriebs- oder Brandschutzbegehungen dienen dazu, mögliche Gefahren am Arbeitsplatz festzustellen, zu dokumentieren und Gefährdungsrisiken zu minimieren. Sie müssen in Hinblick auf das Arbeitsschutzgesetz in allen Betrieben stattfinden – der Arbeitgeber hat die Aufgabe, die vorgeschriebenen Begehungen regelmäßig durchzuführen. Jede Brandschutzbegehung ist eine wertvolle Quelle für mögliche weitergehende Gefährdungsermittlungen wie die objekt- oder arbeitsablauforientierte Prüfung. Diese Aufgabe sollte nicht unterschätzt oder der Aufwand für die Begehung als verlorene Zeit angesehen werden. Vielmehr ist es eine große Verantwortung, die dem Arbeitgeber obliegt, wir jedoch gern übernehmen. Um diese Aufgabe optimal zu erfüllen, sollte sie nämlich an Fachkräfte delegiert werden. Durch die fachkundige Betreuung von Brandschutzservice Friedland stellen Sie sicher, dass im Ernstfall Leben geschützt und Sachschäden minimiert werden können.

Was wird bei der Brandschutzbegehung überprüft?

Brandschutzbegehungen in Betrieben werden sowohl regelmäßig als auch aus einem bestimmten Anlass durchgeführt.

Der Begriff Brandschutzbegehung wird synonym zu Betriebsbegehung genutzt. Zwar steht der Brandschutz im Fokus, jedoch werden auch weitere mögliche Gefährdungen der Arbeitssicherheit überprüft. Insbesondere in Betrieben, in denen gesundheitsgefährdende Stoffe eingesetzt werden, ist eine spezifische Begutachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unverzichtbar.

Unsere geschulten Mitarbeiter nehmen sämtliche Gefährdungs- und Belastungsfaktoren unter die Lupe. Dazu gehören:

  • chemische, elektrische, biologische oder mechanische Gefährdungen
  • Explosions- und Brandgefährdungen
  • körperliche Belastungen
  • physikalische Belastungen
  • thermische Gefährdungen
  • Gefährdungen durch organisatorische Mängel

Verschiedene Arten und Gründe der Brandschutzbegehung

Eine Betriebsbegehung kann im Gesamtbetrieb durchgeführt werden oder in einzelnen Betriebsteilen – wichtig ist, dass der Betrieb regelmäßig durch eine geschulte Sicherheitsfachkraft überprüft wird. Das Arbeitsschutzgesetz konkretisiert hier allerdings nicht, was „regelmäßig“ genau bedeutet. In welcher Häufigkeit die Begehung sinnvoll ist, hängt auch vom Gefährdungspotenzial im Betrieb ab. Eine Betriebs- oder Brandschutzbegehung wird insbesondere dann dringend notwendig, wenn es bereits zu einem Unfall oder Beinahe-Unfall kam. Dann sollte genau begutachtet werden, wie weitere Risiken verringert werden können. Auch beim Einsatz neuer Maschinen oder Verfahren ist eine Begehung empfehlenswert.

Feststellung, Protokollierung und Optimierung der Mängel bei der Brandschutzbegehung

Die Brandschutzbegehung ist eine Gelegenheit, die Qualität und Sicherheit des Arbeitsplatzes zu verbessern. Dabei wird ein hilfreicher Mängelbericht erstellt, der folgende Informationen enthält: welche Art von Mangel vorliegt, wie stark dieser die Arbeit beeinträchtigt, wer dafür verantwortlich ist, ihn zu beheben und wie lange es dauern darf, bis das Problem behoben ist. Der Mängelbericht wird an die entsprechende Führungskraft weitergeleitet, die sich um die Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen kümmert und darüber informiert wird.

Inhalte des Protokolls sind somit:

  • Termin der Brandschutzbegehung
  • teilnehmende Personen, durchführende Brandschutzbeauftragte (intern oder extern)
  • überprüfte Objekte und Ergebnisse
  • geltende Brandschutzanforderungen
  • Mängeldetails, Maßnahmen und Umsetzungstermin

Wir erstellen außerdem Feuerwehr- und Fluchtpläne für Ihre Gebäude und bilden Brandschutzhelfer aus. All das sind Vorsichtsmaßnahmen, um im Ernstfall die Schäden möglichst gering zu halten. Teilweise sind die Pläne und die Ausbildung von Brandschutzhelfern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Ob das für Ihre Region und Ihre individuelle Arbeitssituation zutrifft, erfahren Sie von uns.

Bei einer Betriebsbegehung oder Brandschutzbegehung wird eine Vielzahl an Punkten geprüft und die Ergebnisse protokolliert.

Die Brandschutzbegehung ist …

… eine große Verantwortung, die wir Ihnen gerne abnehmen. Denn unser Team ist intensiv geschult und erfahren in allen Themen des Brandschutzes und der Arbeitssicherheit. Darum können Sie auf unsere Kompetenz vertrauen, wenn es um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Kunden geht. Wir überprüfen Ihren Betrieb nicht nur im Rahmen einer Brandschutzbegehung, sondern erstellen außerdem Brandschutzplanungen. Rettungs-, Feuerwehr- und Fluchtpläne müssen gut erkennbar und einfach zu merken sein, damit alle Personen im Gebäude gleich wissen, was zu tun ist. Allem voran müssen die Wege sicher sein und zu Sammelpunkten im Freien führen. Feuerwehr- und Fluchtpläne sind vor allem dann notwendig, wenn Ausdehnung, Lage oder Arbeitsvorgänge diese erhöhten Sicherheitsmaßnahmen erfordern. Das ist nicht in jeder Lage einfach umzusetzen, vertrauen Sie deshalb auf unsere Erfahrung!

Brandschutzhelfer

Gefährdungen durch Brandschutzbegehungen vorzubeugen, ist die eine Sache. Die Mitarbeiter auf den Ernstfall vorzubereiten, die andere: Ein Teil der Belegschaft sollte (und muss) zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden. Diese verfügen nach der Ausbildung durch uns über mehr Wissen rund um Brandsicherheit und das Löschen verschiedener Brände. Wir bieten Ihnen online und persönlich Schulungen an.

Fragen Sie gerne Ihr persönliches Angebot an – per Kontaktformular oder telefonisch unter 05504/999440.

Sie möchten uns Ihr Vertrauen schenken? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.