Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen

Als Wartung wird eine Maßnahme zur vorbeugenden Instandhaltung bezeichnet. Dies wird meist in Verbindung mit Produktionsanlagen verstanden. Ihre regelmäßige Pflege in Form von Reinigen, Justieren oder Abschmieren wird allgemein unter dem Begriff Wartung zusammengefasst. Als Orientierung werden dazu technische Regeln oder die Angaben des Herstellers verwendet. Charakteristisch für eine Wartung ist ihre Regelmäßigkeit. Dabei wird stets das Ziel verfolgt, die Lebensdauer einer Maschine oder eines anderen Gegenstands zu verlängern. Bei einer von Fachpersonal durchgeführten Wartung kann ebenfalls ein geringerer Verschleiß der Teile gewährleistet werden.

Wartung von Brandschutzeinrichtungen und -Anlagen

Wartung von Brandschutzeinrichtungen und -Anlagen

Zu den brandschutztechnischen Einrichtungen, für die Sie regelmäßige Wartung einplanen müssen, zählen:

  • Brand- und Feuerschutztüren
  • Feuerlöscher
  • Wandhydranten
  • Brandschutzklappen für Lüftungsanlagen
  • RWA-Anlagen/NRA-Anlagen
  • Brandmeldeanlagen
  • Alarmierungsanlagen
  • Sprinkleranlagen
  • Gaslöschanlagen
  • Blitzschutzanlagen

Eine regelmäßig durchgeführte Wartung ist aus dem Grund von Interesse, da sie die Voraussetzung für die Gewährung der Gewährleistung ist. Nur regelmäßig gewartete Maschinen wie beispielsweise Löschanlagen werden also innerhalb des Gewährleistungszeitraums kostenfrei instand gesetzt.

Ein weiterer Vorteil für Ihr Unternehmen liegt dabei in der Sicherstellung der reibungslosen Betriebsbereitschaft der Löschanlagen. Eine Aussetzung der Betriebsbereitschaft der Anlagen lässt sich im Rahmen einer Wartung jedoch kaum vermeiden. Aus diesem Grund ist die Wartungszeit stets sehr kurz zu halten. Realisiert werden kann dies durch öfter durchgeführte kleinere Wartungen. Besteht eine Löschanlage aus mehreren Bereichen, empfiehlt es sich, die Anlagen nacheinander außer Betrieb zu setzen.

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