Die Brandschutzbegehung zur Überprüfung aller Arbeitsschutzmaßnahmen

Betriebs- oder Brandschutzbegehungen dienen dazu, mögliche Gefahren am Arbeitsplatz festzustellen, zu dokumentieren und Gefährdungsrisiken zu minimieren. Sie müssen in Hinblick auf das Arbeitsschutzgesetz in allen Betrieben stattfinden – der Arbeitgeber hat die Aufgabe, die vorgeschriebenen Begehungen regelmäßig durchzuführen. Jede Brandschutzbegehung liefert grundlegende Erkenntnisse für weitergehende Risikoanalysen, einschließlich der Überprüfung spezifischer Objekte und Arbeitsprozesse. Es ist wichtig, den damit verbundenen Aufwand nicht als unnötig abzutun. Vielmehr handelt es sich um eine ernst zu nehmende Verantwortung des Arbeitgebers, die wir jedoch gern übernehmen. Um diese Aufgabe optimal zu erfüllen, sollte sie nämlich an Fachkräfte delegiert werden. Durch die fachkundige Betreuung von Brandschutzservice Friedland stellen Sie sicher, dass im Ernstfall Leben geschützt und Sachschäden minimiert werden können.

Was wird bei der Brandschutzbegehung überprüft?

Brandschutzbegehungen in Betrieben werden sowohl regelmäßig als auch aus einem bestimmten Anlass durchgeführt.

Der Begriff Brandschutzbegehung wird synonym zu Betriebsbegehung genutzt. Zwar steht der Brandschutz im Fokus, jedoch werden auch weitere mögliche Gefährdungen der Arbeitssicherheit überprüft. Insbesondere in Betrieben, in denen gesundheitsgefährdende Stoffe eingesetzt werden, ist eine spezifische Begutachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes unverzichtbar.

Unsere qualifizierten Mitarbeiter prüfen sorgfältig alle Risiko- und Belastungsfaktoren.

Unsere Checkliste für Brandschutzbegehungen umfasst:

  • chemische, elektrische, biologische oder mechanische Gefährdungen
  • Explosions- und Brandgefährdungen
  • körperliche Belastungen
  • physikalische Belastungen
  • thermische Gefährdungen
  • Gefährdungen durch organisatorische Mängel

Verschiedene Arten und Gründe der Brandschutzbegehung

Eine Betriebsbegehung kann im Gesamtbetrieb durchgeführt werden oder in einzelnen Betriebsteilen – wichtig ist, dass der Betrieb regelmäßig durch eine geschulte Sicherheitsfachkraft überprüft wird. Das Arbeitsschutzgesetz konkretisiert hier allerdings nicht, was „regelmäßig“ genau bedeutet. Wie oft diese Brandschutzbegehungen durchgeführt werden sollten, hängt auch vom Risikopotenzial eines Betriebes ab. Eine Begehung wird dann besonders dringend, wenn sich bereits ein Unfall oder Beinahe-Unfall ereignet hat. In solchen Fällen muss sorgfältig geprüft werden, wie sich weitere Risiken minimieren lassen. Auch bei der Einführung neuer Maschinen oder Verfahren ist eine Begehung zu empfehlen.

Feststellung, Protokollierung und Optimierung der Mängel bei der Brandschutzbegehung

Die Brandschutzbegehung wird durchgeführt, um die Qualität und Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern. Dabei entsteht ein detaillierter Mängelbericht, der Auskunft über die Art des Mangels, dessen Auswirkungen auf die Arbeit, die zuständige Person für die Behebung sowie den vorgesehenen Zeitrahmen für die Reparatur gibt. Dieser Bericht wird an die verantwortliche Führungskraft übermittelt, die für die Umsetzung der erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen verantwortlich ist und regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht wird.

Das Protokoll enthält somit folgende Inhalte:

  • Termin der Brandschutzbegehung
  • teilnehmende Personen, durchführende Brandschutzbeauftragte (intern oder extern)
  • überprüfte Objekte und Ergebnisse
  • geltende Brandschutzanforderungen
  • Mängeldetails, Maßnahmen und Umsetzungstermin

Wir erstellen außerdem Feuerwehr- und Fluchtpläne für Ihre Gebäude, beraten Sie über die Möglichkeiten von Brandschottungen und bilden Brandschutzhelfer aus. All das sind Vorsichtsmaßnahmen, um im Ernstfall die Schäden möglichst gering zu halten. Teilweise sind die Pläne und die Ausbildung von Brandschutzhelfern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Ob das für Ihre Region und Ihre individuelle Arbeitssituation zutrifft, erfahren Sie von uns.

Bei einer Betriebsbegehung oder Brandschutzbegehung wird eine Vielzahl an Punkten geprüft und die Ergebnisse protokolliert.

Die Brandschutzbegehung ist …

… eine große Verantwortung, die wir Ihnen gerne abnehmen. Denn unser Team ist intensiv geschult und erfahren in allen Themen des Brandschutzes und der Arbeitssicherheit. Verlassen auch Sie sich auf unsere Expertise, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Kunden zu gewährleisten. Wir überprüfen Ihren Betrieb nicht nur im Rahmen einer Brandschutzbegehung, sondern erstellen außerdem Brandschutzplanungen. Rettungs-, Feuerwehr- und Fluchtpläne müssen deutlich sichtbar und einprägsam sein, damit jede Person im Gebäude sofort weiß, wie sie handeln soll. Die Pläne sollten zuverlässige und sichere Wege zu Sammelpunkten im Freien aufzeigen. Feuerwehr- und Fluchtpläne sind insbesondere dann erforderlich, wenn aufgrund der Größe, der Lage oder der Arbeitsabläufe im Gebäude erhöhte Sicherheitsanforderungen bestehen. Da die Umsetzung dieser Maßnahmen komplex sein kann, setzen Sie auf unsere bewährte Erfahrung!

Brandschutzhelfer

Gefährdungen durch Brandschutzbegehungen vorzubeugen, ist die eine Sache. Die Mitarbeiter auf den Ernstfall vorzubereiten, die andere: Ein Teil der Belegschaft sollte (und muss) zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden. Diese verfügen nach der Ausbildung durch uns über mehr Wissen rund um Brandsicherheit und das Löschen verschiedener Brände. Wir bieten Ihnen online und persönlich Schulungen an.

Fordern Sie gern Ihr persönliches Angebot an – per Kontaktformular oder telefonisch unter 05504/999440.

Sie möchten uns Ihr Vertrauen schenken? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.